Ratgeber · Vergütung

Vergütung in der Einigungsstelle

Entgeltstrukturen, Leistungs- und Prämiensysteme berühren die Mitbestimmung unmittelbar. Dieser Ratgeber gibt einen neutralen Überblick über die vergütungsbezogenen Regelungsgegenstände und die Rolle der Einigungsstelle.

Rechtsrahmen: § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG

Mitbestimmungspflichtig sind die Grundsätze der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung neuer Entlohnungsmethoden (Nr. 10) sowie die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (Nr. 11). Nicht mitbestimmt ist die absolute Höhe des Entgelts. Bei fehlender Einigung entscheidet die Einigungsstelle.

Regelungsgegenstände

Was typischerweise geregelt wird

  • Entgeltstrukturen & Entlohnungsgrundsätze
  • Leistungsentgelte & Beurteilungssysteme
  • Bonus- & Prämiensysteme
  • Zulagen, Zuschläge & Erschwerniszulagen
  • Provisionssysteme
  • Vergütung von Überstunden / Mehrarbeit
  • Digitale Vergütungssysteme / HR-Software
  • Sonderzahlungen
  • Reisekosten- & Spesenregelungen
Rolle der Einigungsstelle

Wenn keine Einigung gelingt

Vergütungsregelungen müssen transparent, widerspruchsfrei und rechtssicher sein. Als Vorsitzender sorge ich für Entgeltregelungen, die im Betrieb Bestand haben, statt Folgekonflikte zu eröffnen.

Diese Seite informiert neutral über die Rechtslage. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vertrete ich keine Seite – ich führe Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Nein. Mitbestimmt sind die Grundsätze und die Systematik der Vergütung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG), nicht die absolute Höhe des Entgelts.

Insbesondere Entlohnungsgrundsätze, Leistungs-, Prämien- und Bonussysteme sowie Zulagen und deren Berechnung.

Weitere Ratgeber: Arbeitszeit · Gesundheitsschutz · alle Ratgeber

Einigungsstelle zur Vergütung?

Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zu transparenten, rechtssicheren Entgeltregelungen – bundesweit.