Ratgeber · Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz in der Einigungsstelle

Vom Arbeitsschutz über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Belastungssteuerung: Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind mitbestimmt. Dieser Ratgeber gibt einen neutralen Überblick über die Regelungsgegenstände und die Rolle der Einigungsstelle.

Rechtsrahmen: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. ArbSchG

Mitbestimmungspflichtig sind Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG, Gefährdungsbeurteilung). Die Mitbestimmung greift dort, wo der Arbeitgeber Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung hat. Bei fehlender Einigung entscheidet die Einigungsstelle.

Regelungsgegenstände

Was typischerweise geregelt wird

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung
  • Methodik der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
  • Belastungssteuerung & Arbeitsintensität
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Schicht- & Nachtarbeit – Belastungsreduzierung
  • Gesundheitsschutz bei mobiler Arbeit
  • Lärm-, Klima- & Gefahrstoffbelastungen
  • Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Notfall- & Gesundheitsschutzkonzepte
Rolle der Einigungsstelle

Wenn keine Einigung gelingt

Arbeitsschutz erfordert objektiv begründete, rechtlich korrekt eingeordnete Maßnahmen. Als Vorsitzender führe ich zu Regelungen, die die Handlungsfähigkeit des Betriebs sichern und die Beschäftigten wirksam schützen.

Diese Seite informiert neutral über die Rechtslage. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vertrete ich keine Seite – ich führe Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Methodik und Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung, soweit der Arbeitgeber Handlungsspielraum hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. § 5 ArbSchG).

Sie entscheidet über strittige Ausgestaltungen von Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – etwa Verfahren, Maßnahmen und deren Umsetzung.

Einigungsstelle zum Gesundheitsschutz?

Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zu wirksamen, rechtssicheren Arbeitsschutzregelungen – bundesweit.