Ratgeber · Microsoft 365

Betriebsvereinbarung Microsoft 365

Microsoft 365 – Teams, SharePoint, OneDrive, Copilot – erzeugt umfangreiche Nutzungs- und Aktivitätsdaten. Weil die Systeme zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet sind, ist ihre Einführung mitbestimmungspflichtig. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was eine Betriebsvereinbarung dazu typischerweise regelt und welche Rolle die Einigungsstelle spielt.

Warum ist Microsoft 365 mitbestimmungspflichtig?

Technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten geeignet sind, unterliegen der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – unabhängig davon, ob eine Überwachung tatsächlich beabsichtigt ist. Microsoft 365 protokolliert Anmeldungen, Aktivitäten und Nutzungsstatistiken; Cloud-Telemetrie und KI-Funktionen (Copilot) verstärken das. Damit ist die Einführung in Betrieben mit Betriebsrat regelungsbedürftig – in aller Regel durch eine Betriebsvereinbarung.

Regelungsinhalte

Was typischerweise geregelt wird

  • Zweckbindung und ausgeschlossene Auswertungen
  • Welche Protokoll-/Log-Daten anfallen und wie lange sie gespeichert werden
  • Zulässige Auswertungen und Reports (z. B. Teams-Aktivität, Nutzungsstatistiken)
  • Umgang mit Copilot und KI-gestützten Funktionen
  • Zugriffsrechte von Administratoren und Führungskräften
  • Beteiligung bei Updates, neuen Funktionen und Konfigurationsänderungen
  • Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Drittlandübermittlung
Rolle der Einigungsstelle

Wenn keine Einigung gelingt

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht über die Ausgestaltung, entscheidet die Einigungsstelle. Als Vorsitzender führe ich beide Seiten durch die technische und datenschutzrechtliche Komplexität zu einer praktikablen, rechtssicheren Rahmenregelung – ausgewogen und im betrieblichen Alltag umsetzbar.

Diese Seite informiert neutral über die Rechtslage. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vertrete ich keine Seite – ich führe Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

In Betrieben mit Betriebsrat ist die Einführung von Microsoft 365 mitbestimmungspflichtig, da die Systeme zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Üblich ist daher eine Betriebsvereinbarung; kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.

Ja. KI-gestützte Funktionen wie Copilot werten Nutzungsdaten aus und werfen zusätzliche Fragen zu Transparenz und Auswertung auf; sie sollten in der Regelung ausdrücklich behandelt werden.

Einigungsstelle zu Microsoft 365?

Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zügig und rechtssicher zu einer tragfähigen Regelung – bundesweit.