Betriebsvereinbarung Schichtarbeit
Schichtsysteme, Schichtpläne und ihre kurzfristige Änderung gehören zu den häufigsten Arbeitszeitkonflikten. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was eine Betriebsvereinbarung zur Schichtarbeit regelt und welche Rolle die Einigungsstelle spielt.
Warum ist Schichtarbeit mitbestimmungspflichtig?
Schichtsysteme betreffen die Lage und Verteilung der Arbeitszeit und sind damit mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Das gilt für die Einführung von Schichtsystemen ebenso wie für die konkrete Aufstellung der Schichtpläne. Bei fehlender Einigung entscheidet die Einigungsstelle.
Was typischerweise geregelt wird
- Einführung & Änderung von Schichtsystemen
- Schichtrhythmen & Wechselfolgen
- Aufstellung monatlicher Schichtpläne
- Ankündigungs- & Tauschregeln
- Umgang mit kurzfristigen Änderungen
- Nacht- & Wochenendarbeit
- Gesundheitsschutz bei Schicht-/Nachtarbeit
- Besetzung & Personalbemessung
Wenn keine Einigung gelingt
Als Vorsitzender führe ich zu Schichtregelungen, die den betrieblichen Bedarf decken und zugleich verlässliche, gesundheitsverträgliche Arbeitszeiten für die Beschäftigten sichern.
Kurz beantwortet
Ja. Sowohl die Einführung von Schichtsystemen als auch die konkrete Aufstellung der Schichtpläne unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Kurzfristige Änderungen berühren die Mitbestimmung. Üblich sind Ankündigungsfristen und Verfahren für Änderungen, die in der Betriebsvereinbarung geregelt werden.
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Einigungsstelle zur Schichtarbeit?
Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zu tragfähigen Schichtregelungen – bundesweit.