Ratgeber · Homeoffice / Mobile Arbeit

Betriebsvereinbarung Homeoffice & Mobile Arbeit

Mobile Arbeit und Homeoffice verändern Arbeitsort, Arbeitszeit und Kontrolle. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was eine Betriebsvereinbarung dazu typischerweise regelt und welche Rolle die Einigungsstelle spielt.

Warum ist mobile Arbeit mitbestimmungspflichtig?

Mobile Arbeit berührt mehrere Mitbestimmungstatbestände: die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), Ordnung und Verhalten im Betrieb (Nr. 1) sowie – bei eingesetzten technischen Systemen – die Überwachungseignung (Nr. 6). Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht; ob mobile Arbeit angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Die Ausgestaltung ist jedoch mitbestimmt.

Regelungsgegenstände

Was typischerweise geregelt wird

  • Voraussetzungen & Umfang mobiler Arbeit
  • Arbeitszeit & Erreichbarkeit (Recht auf Nichterreichbarkeit)
  • Ausstattung & Kostentragung
  • Arbeits- & Gesundheitsschutz im Homeoffice
  • Datenschutz & Informationssicherheit
  • Erfassung der Arbeitszeit
  • Rückkehr- & Widerrufsregelungen
Rolle der Einigungsstelle

Wenn keine Einigung gelingt

Kommt keine Einigung über die Ausgestaltung mobiler Arbeit zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Als Vorsitzender führe ich zu praktikablen Regelungen, die Flexibilität ermöglichen und zugleich Arbeitsschutz und Datenschutz wahren.

Diese Seite informiert neutral über die Rechtslage. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vertrete ich keine Seite – ich führe Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Ob mobile Arbeit angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber; die Ausgestaltung ist jedoch mitbestimmungspflichtig.

Typischerweise Voraussetzungen, Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Ausstattung und Kosten, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Datenschutz.

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Einigungsstelle zu Homeoffice / Mobiler Arbeit?

Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zu praxistauglichen Regelungen mobiler Arbeit – bundesweit.