Betriebsvereinbarung Homeoffice & Mobile Arbeit
Mobile Arbeit und Homeoffice verändern Arbeitsort, Arbeitszeit und Kontrolle. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was eine Betriebsvereinbarung dazu typischerweise regelt und welche Rolle die Einigungsstelle spielt.
Warum ist mobile Arbeit mitbestimmungspflichtig?
Mobile Arbeit berührt mehrere Mitbestimmungstatbestände: die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), Ordnung und Verhalten im Betrieb (Nr. 1) sowie – bei eingesetzten technischen Systemen – die Überwachungseignung (Nr. 6). Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht nicht; ob mobile Arbeit angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber. Die Ausgestaltung ist jedoch mitbestimmt.
Was typischerweise geregelt wird
- Voraussetzungen & Umfang mobiler Arbeit
- Arbeitszeit & Erreichbarkeit (Recht auf Nichterreichbarkeit)
- Ausstattung & Kostentragung
- Arbeits- & Gesundheitsschutz im Homeoffice
- Datenschutz & Informationssicherheit
- Erfassung der Arbeitszeit
- Rückkehr- & Widerrufsregelungen
Wenn keine Einigung gelingt
Kommt keine Einigung über die Ausgestaltung mobiler Arbeit zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Als Vorsitzender führe ich zu praktikablen Regelungen, die Flexibilität ermöglichen und zugleich Arbeitsschutz und Datenschutz wahren.
Kurz beantwortet
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Ob mobile Arbeit angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber; die Ausgestaltung ist jedoch mitbestimmungspflichtig.
Typischerweise Voraussetzungen, Arbeitszeit und Erreichbarkeit, Ausstattung und Kosten, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Datenschutz.
Weitere Ratgeber: Arbeitszeit · Zeiterfassung · alle Ratgeber
Einigungsstelle zu Homeoffice / Mobiler Arbeit?
Als neutraler Vorsitzender führe ich die Betriebsparteien zu praxistauglichen Regelungen mobiler Arbeit – bundesweit.