Ratgeber · GPS / Telematik

Betriebsvereinbarung GPS & Telematik

GPS- und Telematiksysteme erfassen Standort, Fahrzeiten und Fahrverhalten und ermöglichen eine engmaschige Kontrolle. Dieser Ratgeber erklärt neutral, was eine Betriebsvereinbarung dazu regelt und welche Rolle die Einigungsstelle spielt.

Warum sind GPS- und Telematiksysteme mitbestimmungspflichtig?

Telematik- und Ortungssysteme sind technische Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet sind, und damit mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Zusätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO und des Beschäftigtendatenschutzes. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

Regelungsgegenstände

Was typischerweise geregelt wird

  • Zulässige Ortungszwecke
  • Erfasste Daten (Standort, Fahrzeiten, Fahrverhalten)
  • Auswertungen & Reports
  • Ausschalt- & Privatfahrten-Zeiten
  • Speicherdauer & Löschung
  • Zugriffsrechte
  • Ausschluss reiner Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Rolle der Einigungsstelle

Wenn keine Einigung gelingt

Als Vorsitzender bringe ich die berechtigten betrieblichen Interessen – etwa Disposition und Sicherheit – und den Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.

Diese Seite informiert neutral über die Rechtslage. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vertrete ich keine Seite – ich führe Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu einer ausgewogenen, rechtssicheren Regelung.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Sie ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) und datenschutzrechtlich begrenzt. Zulässig ist sie nur für legitime Zwecke und in verhältnismäßigem Umfang; eine dauerhafte Verhaltens- und Leistungskontrolle ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei erlaubter Privatnutzung sieht eine Regelung typischerweise Ausschalt- bzw. Privatfahrten-Zeiten vor, in denen keine Ortung stattfindet.

Einigungsstelle zu GPS / Telematik?

Als neutraler Vorsitzender bringe ich betriebliche Interessen und Persönlichkeitsschutz in eine rechtssichere Regelung – bundesweit.